Urheberrecht
Hier erfährst du mehr über das Urheberrecht und wie du deine urheberrechtlich geschützten Werke schützt bzw. vermeidest, gegen die Urheberrechte von anderen Personen zu verstoßen. Außerdem findest du Infos, welche Maßnahmen Facebook bei gemeldeten Verstößen gegen das Urheberrecht ergreift. Wenn du glaubst, dass jemand dein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne deine Zustimmung nutzt, kannst du das melden
.
Je nach Land können unterschiedliche Gesetze gelten. Weitere Informationen zu Gesetzen zum Recht auf Urheberschaft findest du auf den Websites des U.S. Copyright Office
oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
. Facebook kann dir keine rechtliche Beratung bieten. Falls du weitere Fragen zum Thema Urheberschaftsrecht hast, solltest du dich an eine*n Jurist*in wenden.
Mehr zum Recht auf Urheberschaft
Was ist das Urheberrecht und was schützt es?
Was ist das Urheberrecht und was schützt es?
In den meisten Ländern ist das Urheberrecht ein Rechtsanspruch, der Originalwerke schützt. Wenn du ein Originalwerk schaffst, bist du normalerweise ab dem Zeitpunkt der Schaffung der Inhaber des Urheberrechts.
Das Urheberrecht gilt für viele Arten von Werken. Unter anderem für:
Visuelle oder audiovisuelle Werke:
Videos, Filme, Fernsehsendungen und Übertragungen, Videospiele, Gemälde, Fotos
Auditive Werke:
Lieder, musikalische Kompositionen, Ton- oder Sprachaufnahmen
Literarische Werke:
Bücher, Theaterstücke, Manuskripte, Artikel, Musiknoten
Bitte beachte, dass nur ein Originalwerk urheberrechtlich geschützt ist. Der Urheberrechtsschutz gilt nur, wenn ein Werk vom Autor selbst verfasst wurde und das Werk ein Mindestmaß an Kreativität aufweist.
In der Regel gelten Namen, Titel, Slogans oder kurze Sätze nicht als urheberrechtlich schützenswerte Originalwerke. Das Symbol „+“ unterliegt z. B. eher nicht dem Urheberrecht, während ein Gemälde, das aus Formen und Farben besteht, die auf eine einzigartige Weise angeordnet sind, wahrscheinlich durch das Urheberrecht geschützt ist.
Im Allgemeinen schützen Urheberrechte keine Fakten und Ideen, können aber die ursprünglichen Wörter oder Bilder schützen, die Fakten oder Ideen zum Ausdruck bringen. Das bedeutet, dass andere Autoren dieselben Ideen und Fakten ausdrücken können, solange sie nicht die Art und Weise kopieren, in der ein bestimmter Autor diese ausgedrückt hat. Ein Theaterautor kann z. B. die Idee, dass ein Mann immer wieder denselben Tag erlebt, möglicherweise nicht urheberrechtlich schützen lassen. Die Umsetzung dieser Idee durch ein Theaterstück oder einen Film kann dagegen urheberrechtlich geschützt sein.
Woher weiß ich, ob ich das Urheberrecht an einem Werk besitze?
Woher weiß ich, ob ich das Urheberrecht an einem Werk besitze?
Im Allgemeinen besitzt die Person, die ein Originalwerk erstellt, die Urheberrechte daran. Wenn du zum Beispiel ein Bild malst, besitzt du wahrscheinlich die Urheberrechte daran. Auch wenn du ein Foto machst, besitzt du wahrscheinlich die Urheberrechte an diesem Foto.
Es gibt Situationen, in denen du womöglich denkst, dass du das Urheberrecht an einem Originalwerk besitzt, obwohl dies aber nicht der Fall ist. Zum Beispiel:
Wenn du auf einem Foto oder in einem Video zu sehen bist, heißt dies nicht zwangsläufig, dass du die Urheberrechte daran hast. ( Hier
findest du weitere Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du denkst, dass ein Foto oder Video auf Facebook deine Privatsphäre verletzt.)
Wenn du z. B.eine Skulptur fotografierst, heißt das nicht, dass du das Recht hast, andere daran zu hindern, dieselbe Skulptur zu fotografieren.
Wenn du ein Werk im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit erstellst, bist du möglicherweise nicht der Inhaber der Urheberrechte dieses Werks. Stattdessen kann es unter Umständen sein, dass das Gesetz deinen Arbeitgeber als „Autor“ des Werks im Sinne des Urheberrechts betrachtet.
Wenn du dir über den Umfang deines Urheberrechts an einem Originalwerk nicht sicher bist, solltest du dich von einem Rechtsanwalt hinsichtlich deiner Rechte beraten lassen.
Welche Rechte habe ich als Urheber eines Werks?
Welche Rechte habe ich als Urheber eines Werks?
Als Inhaber des Urheberrechts gesteht dir das Gesetzt bestimmt Rechte zu. Dazu gehört das Recht, andere davon abzuhalten dein Werk zu kopieren und zu verbreiten oder auf der Grundlage deines Werks neue Werke zu erschaffen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt im Allgemeinen vor, wenn eine Person eine dieser Handlungen ohne Zustimmung durch den Urheberrechtsinhaber vornimmt.
Wenn beispielsweise jemand anderes ein Foto oder ein Video hochlädt, das du aufgenommen hast, hat diese Person damit eine Kopie des Fotos oder des Videos erstellt. Dasselbe gilt, wenn eine Person ein Lied als Soundtrack zu einem Video verwendet, auch wenn sie die Kopie des Lieds bei einem anderen Dienstleister erworben hat.
Als Urheberrechtsinhaber hast du das Recht, entweder die Nutzung deines urheberrechtlich geschützten Werks zu genehmigen oder zu verhindern, dass Personen dein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne deine Zustimmung verwenden.
Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz?
Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz?
Der Urheberrechtsschutz ist begrenzt. Ein Werk verliert irgendwann den Urheberrechtsschutz und wird dann zu öffentlichem Gemeingut. Sobald ein Werk zu öffentlichem Gemeingut geworden ist, ist es für jeden frei verfügbar und kann von jedem genutzt werden.
Ein zentrales Ziel des Urheberrechts ist es, Menschen dazu zu ermutigen, kreative Werke zu erschaffen. Aus diesem Grund stellt das Gemeingut sicher, dass Inhaber von Urheberrechten nur für begrenze Zeit bestimmte Rechte innehaben. Dieses Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Gemeingut gibt dem Autor einen Anreiz zum Schaffen und bietet anderen Menschen gleichzeitig die Möglichkeit, das Werk ohne Zustimmung zu verwenden, nachdem der Urheberrechtsschutz nicht mehr vorhanden ist.
Wann ein Werk zu öffentlichem Gemeingut wird hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehört der Zeitpunkt und Ort der Veröffentlichung, die Art des Werks und der Herausgeber. Die Berner Konvention, ein internationaler Vertrag zum Urheberrecht, legt beispielsweise fest, dass Urheberrechte für die meisten Arten von Werken mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers weiterbestehen. Einzelne Länder können aber in ihren eigenen Gesetzen längere Urheberrechtsfristen festlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Urheberrechten und Marken?
Was ist der Unterschied zwischen Urheberrechten und Marken?
In den meisten Ländern sind sowohl Urheberrechte als auch Marken gesetzlich geschützt. Urheberrechtsgesetz und Markenrecht dienen zwei unterschiedlichen Zwecken.
Das Urheberrecht
soll Kreativität fördern und einen Anreiz zum Erschaffen origineller Werke bieten, die einen Nutzen für die Allgemeinheit schaffen. Das Urheberrecht schützt Originalwerke wie Fotos, Videos, Filme und Musik. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass in den USA das Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nur für das Urheberrecht und nicht für Marken gilt.
Das Markenrecht
soll verhindern, dass andere Personen als der Inhaber der Markenrechte eine Marke (z. B. ein Markenlogo) verwenden und damit Verwirrung bei den Verbrauchern stiften. Das Markenrecht schützt Markennamen, Slogans, Logos und andere Symbole, die Verbrauchern helfen, die Quelle von Waren oder Dienstleistungen zu erkennen.
Das Recht auf Urheberschaft und das Posten von Beiträgen auf Facebook
Wie kann ich sicherstellen, dass die von mir auf Facebook geposteten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen?
Wie kann ich sicherstellen, dass die von mir auf Facebook geposteten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen?
Gemäß den Nutzungsbedingungen
und Gemeinschaftsstandards
von Facebook darfst du auf Facebook nur Inhalte posten, die nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Person verstoßen. Um sicherzustellen, dass die von dir auf Facebook geposteten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, postet du am besten nur von dir selbst erstellte Inhalte. Beim Posten von Inhalten einer anderen Person verletzt du möglicherweise deren Urheberrecht selbst dann, wenn du:
die Inhalte gekauft oder heruntergeladen hast (z. B. ein Song von iTunes),
die Inhalte auf deinem eigenen Aufnahmegerät aufgenommen hast (z. B. ein Song, der während einer Party, bei einem Konzert, einer Sportveranstaltung, einer Hochzeit usw. im Hintergrund läuft),
den Inhaber der Urheberrechte namentlich genannt hast,
einen Disclaimer aufgeführt hast, in dem du deutlich machst, dass du nicht die Absicht hast, gegen das Urheberrecht zu verstoßen,
keinen Gewinn damit erzielen wolltest,
das Werk verändert oder ihm eigenes Originalmaterial hinzugefügt hast,
die Inhalte im Internet gefunden hast,
gesehen hast, dass andere dieselben Inhalte ebenfalls gepostet haben,
denkst, dass die Nutzung unter Fair Use
fällt.
Bevor du Inhalte auf Facebook postest, stelle dir folgende Fragen:
Habe ich diese Inhalte selbst erstellt?
Habe ich die Genehmigung, alle Inhalte in meinem Beitrag zu nutzen?
Stellt meine Verwendung von Inhalten eine Ausnahme zur Urheberrechtsverletzung
dar?
Ist der Inhalt urheberrechtlich geschützt, handelt es sich z. B. um einen kurzen Satz, eine Idee oder Gemeingut?
Generell empfehlen wir dir, eine schriftliche Erlaubnis des Autors/der Autorin einzuholen, bevor du Inhalte auf Facebook postest. Möglicherweise darfst du Inhalte einer anderen Person auf Facebook verwenden, wenn du ihre Erlaubnis eingeholt hast, wie beispielsweise durch die Beschaffung einer Lizenz. Du darfst Inhalte anderer auch verwenden, wenn sie öffentlich verfügbar sind, unter die Fair-Use-Doktrin fallen oder eine andere Ausnahme des Urheberrechts besteht.
Mehr dazu: Infos zum Urheberrecht und den Gesetzen zum Schutz des Urheberrechts
Was bedeutet „Fair Use“ und welche Ausnahmen vom Urheberrecht gibt es noch?
Was bedeutet „Fair Use“ und welche Ausnahmen vom Urheberrecht gibt es noch?
Die Gesetzgebung in Ländern aus aller Welt erkennt an, dass die starre Anwendung des Urheberrechts in bestimmten Fällen ungerecht wäre, die Kreativität unangemessen einschränken würde oder Personen davon abhalten könnte, Originalwerke zu erschaffen, was nicht dem Interesse der Öffentlichkeit entsprechen würde. Aufgrund dieser Gesetze können urheberrechtlich geschützte Werke unter gewissen Umständen von einer anderen Person genutzt werden. Häufige Beispiele sind die Nutzung zum Zweck der Kritik, Stellungnahme, Parodie, Satire, Berichterstattung, Bildung, Forschung und des Unterrichts.
In den USA und einigen anderen Ländern gilt das Fair-Use-Prinzip. In anderen Ländern, wie beispielsweise den EU-Mitgliedsstaaten, gelten andere Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechts. Diese ermöglichen es Nutzer*innen, urheberrechtlich geschütztes Material zu angebrachten Zwecken zu verwenden. Wenn du Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Arbeit einer anderen Person hast, solltest du eine*n Anwält*in zu Rate ziehen, damit du nicht gegen die gültigen Gesetze verstößt.
Fair Use
Es kann sich schwierig erweisen, festzustellen, wann es sich bei der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials um Fair Use handelt. Allerdings bietet das Gesetz gewisse Anhaltspunkte:
1.
Der Zweck und die Art der Nutzung, z. B. kommerziell oder zu gemeinnützigen Bildungszwecken:
Wird das Originalwerk durch die Wiedergabe umgestaltet oder verändert, indem ihm eine neue Bedeutung, ein neuer Kontext oder eine neue Ausdrucksweise verliehen wird? Wenn ein Foto aus der Modebranche beispielsweise genutzt wird, um über die umfangreiche Bildbearbeitung in diesem Foto zu diskutieren, unterliegt dies eher dem Fair Use-Prinzip, als wenn das Foto einfach ohne Kommentar gepostet wird. Parodien können unter das Fair Use-Prinzip fallen, wenn sie ein Werk auf eine Weise imitieren, die das Originalwerk kritisiert oder kommentiert.
Dient die Nutzung kommerziellen oder rein privaten Zwecken? Bei kommerzieller bzw. gewinnorientierter Nutzung ist es weniger wahrscheinlich, dass diese dem Fair Use-Prinzip unterliegt.
2.
Die Art der urheberrechtlich geschützten Werke:
Die Nutzung faktenbasierter Werke wie Karten oder Datenbanken unterliegt eher dem Fair-Use-Prinzip, als die Nutzung von in hohem Maße kreativen Werken wie Gedichten oder Science-Fiction-Filmen.
3.
Umfang und Inhalt des verwendeten Teils im Verhältnis zum gesamten urheberrechtlich geschützten Material:
Wenn kleine Teile urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werden, unterliegt dies eher dem Fair-Use-Prinzip, als wenn ein komplettes Werk kopiert wird. Selbst wenn nur ein kleiner Teil verwendet wird, der verwendete Teil aber der wichtigste Teil, also das „Herzstück“ des Werks ist, unterliegt die Verwendung möglicherweise nicht dem Fair Use-Prinzip.
4.
Der Wirkung der Wiedergabe auf den potenziellen Markt oder Wert des urheberrechtlich geschützten Werks:
Wird die Verwendung das Originalwerk voraussichtlich insofern ersetzen, dass das urheberrechtlich geschützte Werk nicht mehr gekauft oder angesehen wird? Falls ja, unterliegt die Nutzung wahrscheinlich nicht dem Fair-Use-Prinzip.
Mehr Informationen zum Fair Use-Prinzip in den USA findest du unter U.S. Copyright Office Fair Use Index
.
Ausnahmen des Urheberrechts
Welche Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechts gelten, unterscheidet sich möglicherweise von Land zu Land. Generell gilt in Ländern, die Ausnahmen und Einschränkungen erlauben, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials den Interessen des Rechteinhabers nicht schaden sollte.
Jeder Mitgliedsstaat der EU muss sicherstellen, dass Nutzer*innen von folgenden Ausnahmen Gebrauch machen können, wenn sie Inhalte veröffentlichen: Zitate, Kritik, Überprüfung, Karikaturen, Parodien oder Pastiche. Mehr Informationen zum Urheberrechtsgesetz in der EU findest du auf der EUIPO-Website
.
Kann ich das Urheberrecht einer anderen Person unbeabsichtigt verletzten?
Kann ich das Urheberrecht einer anderen Person unbeabsichtigt verletzten?
Möglicherweise verletzt du das Urheberrecht einer anderen Person, ohne es zu beabsichtigen. In den meisten Fällen solltest du das urheberrechtlich geschützte Werk einer anderen Person nicht ohne deren Zustimmung verwenden. Das Posten von Inhalten, die Verstöße gegen das Urheberrecht durch nicht autorisierte Geräte oder Dienste ermöglichen, ist ebenfalls nicht auf Facebook gestattet.
Denke daran, dass deine Wiedergabe von Inhalten einer anderen Person deren Urheberrecht verletzen kann oder einen Verstoß dagegen ermöglicht, selbst wenn du:
den Inhaber der Urheberrechte namentlich genannt hast.
erklärst, dass du nicht gegen das Urheberrecht verstoßen möchtest.
denkst, dass es sich um Fair Use
handelt.
keinen Gewinn damit erzielen wolltest.
die Inhalte gekauft oder heruntergeladen hast, z. B. in Form einer DVD oder eines Lieds von iTunes.
das Werk verändert oder ihm eigenes Originalmaterial hinzugefügt hast.
die Inhalte im Internet gefunden hast.
die Inhalte mit einem eigenen Aufnahmegerät aufgezeichnet hast (z. B. in einem Film, einem Konzert, einer Sportveranstaltung).
gesehen hast, dass andere dieselben Inhalte gepostet haben.
nicht autorisierte Streaming-Geräte oder -Dienste verwendest (z. B. Nutzung von Apps oder Diensten mit Jailbreak oder Sideloading).
Weitere Informationen zum Urheberrecht und zu Gesetzen zum Schutz des Urheberrechts findest du hier
.
Ein von mir auf Facebook gepostetes Video wurde sofort entfernt. Was ist passiert und welche Möglichkeiten habe ich?
Ein von mir auf Facebook gepostetes Video wurde sofort entfernt. Was ist passiert und welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn du versucht hast, ein Video zu posten, und es sofort entfernt wurde, liegt das möglicherweise daran, dass es potenziell urheberrechtlich geschützte Inhalte von einer anderen Person enthält. Dabei kann es sich um ein Video, Audiomaterial oder beides handeln.
Wenn dein Video aus urheberrechtlichen Gründen entfernt wurde, erhältst du eine E-Mail und eine Benachrichtigung darüber. Darin erfährst du, welche Optionen du jetzt hast. Du kannst beispielsweise bestätigen, dass du das Recht zur Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials hast und du die Inhalte immer noch posten möchtest.
Wenn du keine E-Mail von uns bezüglich der Entfernung der Inhalte findest, vergewissere dich, dass du die Nachrichten an die mit deinem Facebook-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse abrufst. Du findest deine primäre E-Mail-Adresse in deinen Kontoeinstellungen
. Wenn du auch darüber keine E-Mail erhalten hast, prüfe deine Benachrichtigungseinstellungen
auf Facebook sowie den Spam-Ordner deines E-Mail-Kontos.
Inhalte, die ich auf Facebook gepostet habe, wurden entfernt, weil jemand einen Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte gemeldet hat. Was kann ich jetzt tun?
Inhalte, die ich auf Facebook gepostet habe, wurden entfernt, weil jemand einen Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte gemeldet hat. Was kann ich jetzt tun?
Wenn wir von einem Urheberrechteinhaber eine Meldung erhalten, dass Inhalte, die du auf Facebook gepostet hast, gegen seine Rechte an geistigem Eigentum verstoßen, müssen wir das Material möglicherweise sofort von Facebook entfernen, ohne dich vorher zu kontaktieren.
Wenn wir aufgrund einer Meldung zu geistigen Eigentumsrechten über das Onlineformular von dir gepostete Inhalte entfernen, erhältst du eine Benachrichtigung von Meta, die möglicherweise den Namen und die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers enthält, der den Verstoß gemeldet hat, und/oder andere Details der Meldung. Wenn du der Meinung bist, dass die Inhalte zu Unrecht entfernt wurden, kannst du dich direkt an den Rechteinhaber wenden, um das Problem zu lösen.
Wenn du ein Administrator einer Seite bist und Inhalte, die ein anderer Administrator auf der Seite gepostet hat, aufgrund eines Berichts zum Urheberrecht entfernt wurden, erhältst du eine Benachrichtigung mit Informationen zu den entfernten Inhalten und dem Namen des anderen Administrators, der die Inhalte gepostet hat.
Wenn Inhalte, die du in einer Gruppe geteilt hast, aufgrund eines Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte entfernt werden, werden die Gruppenadmins ebenfalls über die Entfernung der Inhalte und die Identität des Gruppenmitglieds, das die entfernten Inhalte gepostet hat, benachrichtigt.
Einspruch gegen die Entfernung von Inhalten
Wenn dein Inhalt aufgrund einer gemeldeten Urheberrechtsverletzung entfernt wurde, kannst du Einspruch erheben. In der Nachricht, die wir dir senden, findest du eine Anleitung dazu, wie du Einspruch erheben kannst. Ähnlich verhält es sich, wenn der Inhalt gemäß den Verfahrensanweisungen zur Bekanntmachung und Gegendarstellung des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA)
entfernt wurde. Dann kannst du möglicherweise eine Gegendarstellung gemäß des DMCA einreichen. Auch in diesem Fall findest du Anweisungen in der Nachricht, die wir dir senden. Erfahre mehr über unser Einspruchsverfahren
.
Gruppenadmins werden über aufgrund eines Verstoßes gegen geistige Eigentumsrechte entfernte Inhalte in ihren Gruppen benachrichtigt. Jedoch kann nur die Person, die die Inhalte gepostet hat, Einspruch einlegen.
Meta-Richtlinie zur wiederholten Verletzung geistiger Eigentumsrechte
Meta-Richtlinie zur wiederholten Verletzung geistiger Eigentumsrechte
Indem du Facebook nutzt, stimmst du unseren Nutzungsbedingungen
zu. Unsere Nutzungsbedingungen untersagen es, auf Facebook Handlungen zu unternehmen, die die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Mehr dazu: Was du tun kannst, wenn du der Meinung bist, dass dein Konto zu Unrecht deaktiviert wurde
Verlust von Konto, Seiten oder Gruppen gemäß der Richtlinie für wiederholte Verstöße
Wenn eine Person wiederholt Inhalte postet, die geistige Eigentumsrechte verletzen, kann das folgende Konsequenzen haben:
Ihr Konto wird deaktiviert
Ihre Seite wird entfernt
Ihre Gruppe wird entfernt
Beispiele für geistige Eigentumsrechte:
Urheberrechte
Marken
Einschränkungen bei Beiträgen und Zugriff gemäß der Richtlinie zu wiederholten Verstößen
Wenn eine Person wiederholt Inhalte postet, die geistige Eigentumsrechte verletzen, kann das gemäß dieser Richtlinie folgende Konsequenzen haben:
Die Person kann nur eingeschränkt Fotos oder Videos posten.
Die Person hat nur eingeschränkten Zugriff auf bestimmte Funktionen.
Welche Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinien ergriffen werden, hängt davon ab, um welche Art von Inhalten es sich handelt und wo du die Inhalte gepostet hast.
Wiederherstellung von Beiträgen gemäß der Richtlinie zu wiederholten Verstößen
Wenn von einer Person gepostete Inhalte wiederhergestellt werden, weil sie Einspruch eingelegt hat oder weil der Inhaber der Rechte seine Meldung zurückgezogen hat, wird diese Wiederherstellung im Rahmen unserer Richtlinie zu wiederholten Verstößen berücksichtigt.
Wie bearbeitet Meta Gegendarstellungen im Rahmen des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA)?
Wie bearbeitet Meta Gegendarstellungen im Rahmen des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA)?
Meta befolgt die in Abschnitt 512(c) des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) festgelegten Verfahrensweisen bezüglich Benachrichtigung und Entfernung. Diese gelten für Inhalte, die wegen Verstoßes gegen US-amerikanisches Urheberrecht gemeldet und entfernt werden.
Wenn Inhalte von dir gemäß DMCA entfernt wurden, erhältst du von uns eine Nachricht mit Anweisungen dazu, wie du eine Gegendarstellung einreichen kannst. Du solltest nur dann eine Gegendarstellung einreichen, wenn die Inhalte versehentlich oder ungerechtfertigt entfernt wurden. Hinweis: Wenn deine Inhalte nicht aufgrund einer Urheberrechtsverletzung entfernt wurden, kann es sein, dass du keine Antwort von uns erhältst.
Wenn wir eine gültige DMCA-Gegendarstellung erhalten, senden wir diese an die Partei weiter, die den Inhalt gemeldet hat. Zu den weitergeleiteten Informationen gehören deine Kontaktinformationen, über die die Partei dich kontaktieren kann.
Wenn wir deine Gegendarstellung an die Partei weiterleiten, die die Inhalte gemeldet hat, und die Partei nicht angibt, Klage gegen die Wiederherstellung der Inhalte eingereicht zu haben, stellen wir die betreffenden Inhalte gemäß DMCA wieder her bzw. heben die Deaktivierung der Inhalte auf. Dieser Prozess kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen. Beachte bitte, dass es in seltenen Fällen möglicherweise aufgrund technischer Einschränkungen nicht möglich ist, den Inhalt wiederherzustellen. In diesem Fall teilen wir dir mit, dass du den Inhalt nach deinem eigenen Ermessen noch einmal posten darfst.
Gemäß unseren Richtlinien für wiederholte Rechtsverletzungen
wird Content, der aufgrund einer gültigen DMCA-Gegendarstellung wiederhergestellt wird, nicht gegen dich gewertet.
Verstöße gegen das Recht auf Urheberschaft auf Facebook melden
Wie melde ich eine Urheberrechtsverletzung auf Facebook?
Wie melde ich eine Urheberrechtsverletzung auf Facebook?
Wenn du der Meinung bist, dass Content auf Facebook dein Urheberrecht verletzt, kannst du eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
Du kannst eine Urheberrechtsverletzung melden, indem du dieses Formular ausfüllst
.
Du kannst unsere*n zuständige*n Vertreter*in
kontaktieren. Wenn du unsere*n zuständige*n Vertreter*in kontaktierst, muss deine Meldung eine vollständige Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung beinhalten.
Möglicherweise kannst du das Problem lösen, ohne es Meta zu melden, indem du der Person, die den Inhalt gepostet hat, eine Nachricht sendest.
Bitte beachte:
Nur Urheberrechtsinhaber*innen oder deren autorisierte Vertreter*innen dürfen eine Urheberrechtsverletzung melden. Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Facebook die Urheberrechte von jemand anderem verletzen, kannst du den*die Rechteinhaber*in direkt benachrichtigen.
In der Regel geben wir den Namen des*der Rechteinhaber*in, deine E-Mail-Adresse und die Details deiner Meldung an die Person weiter, die den von dir gemeldeten Inhalt gepostet hat. Falls du eine vertretungsberechtigte Person bist und eine Meldung einreichst, geben wir den Namen der Organisation oder des*der Kund*in weiter, die bzw. der*die das betreffende Urheberrecht besitzt. Daher wäre es sinnvoll, wenn du eine gültige allgemeine geschäftliche oder berufliche E-Mail-Adresse angeben würdest.
Was sollte ich bedenken, bevor ich eine Verletzung des Rechts an geistigem Eigentum an Facebook melde?
Was sollte ich bedenken, bevor ich eine Verletzung des Rechts an geistigem Eigentum an Facebook melde?
Bevor du eine Meldung absendest, überlege, ob die Nutzung der gemeldeten Inhalte nicht doch nach dem Urheberrecht
oder Markenrecht
zulässig ist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Nutzung der von dir gemeldeten Inhalte einen Verstoß gegen dein geistiges Eigentum darstellt, weil sie beispielsweise der Fair-Use-Doktrin unterliegen, solltest du eine Rechtsberatung hinzuziehen.
Beachte, dass das Melden einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eine ernsthafte Angelegenheit ist und rechtliche Folgen haben kann. Das irreführende oder betrügerische Melden von Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen kann zu Maßnahmen seitens Facebook führen, einschließlich der Deaktivierung deines Kontos.
Berücksichtige in Bezug auf das Urheberrecht außerdem, dass das vorsätzliche, irreführende oder betrügerische Melden von Verstößen zur Schadenersatzpflicht gemäß Abschnitt 512(f) des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA) oder ähnlichen Gesetzen in anderen Ländern führen kann.
Kann ich einen Verstoß gegen die Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Person melden?
Kann ich einen Verstoß gegen die Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Person melden?
Nur wenn du der Inhaber der Urheberrechte oder ein autorisierter Vertreter des Inhabers bist, kannst du vermeintliche Verstöße melden. Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Facebook die Urheberrechte von jemand anderem verletzen, kannst du den Rechteinhaber eventuell direkt benachrichtigen.
Wie kontaktiere ich den*die für den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zuständige*n Vertreter*in bei Meta?
Wie kontaktiere ich den*die für den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zuständige*n Vertreter*in bei Meta?
Am schnellsten und einfachsten sendest du eine DMCA-Meldung zu einer Urheberrechtsverletzung an unsere*n zuständige*n Vertreter*in, indem du Meta kontaktierst
.
Wenn du unsere*n zuständige*n Vertreter*in auf anderem Wege kontaktieren möchtest, kannst du eine Meldung an folgende Adresse senden. Bitte beachte dabei, dass der Vorgang dann mehr Zeit in Anspruch nimmt als mit dem Onlineformular.
Meta Platforms, Inc.
Attn: Meta Designated Agent
1601 Willow Road
Menlo Park, California 94025, USA
650.543.4800 (Telefon)
ip@fb.com
Wenn du auf einem anderen Weg als über unser Onlineformular eine Meldung einreichst, denke bitte daran, dass du einen vollständigen Urheberrechtsanspruch
vorlegen musst.
Welche Informationen muss ich angeben, wenn ich Meta eine Urheberrechtsverletzung melde?
Welche Informationen muss ich angeben, wenn ich Meta eine Urheberrechtsverletzung melde?
Am schnellsten und einfachsten reichst du eine Beschwerde zu einer Urheberrechtsverletzung auf Facebook, indem du uns dies meldest
. Unabhängig davon, ob du deine Meldung über das Formular oder auf anderem Wege einreichst, benötigt Facebook die folgenden Informationen, um die Meldung zu bearbeiten:
Deine vollständigen Kontaktdaten (vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer).*
Eine Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Werks, das Gegenstand des vermeintlichen Verstoßes ist
Eine Beschreibung des Inhalts auf unserer Website, für den du den vermeintlichen Verstoß gegen deine Urheberrechte geltend machst
Die nötigen Informationen, mit denen wir das Material auf unserer Website finden können – am besten gibst du hierfür die Internetadressen (URLs) an, die direkt zum fraglichen Inhalt führen
Eine Erklärung, mit der du Folgendes bestätigst:
1.
Du versicherst in Treu und Glauben, dass die Nutzung des von dir beschriebenen Inhalts in der beanstandeten Form nicht durch den*die Inhaber*in der Urheberrechte, seinen*ihre Vertreter*in bzw. durch das Gesetz erlaubt ist.
2.
Die Informationen in deiner Beschwerde sind korrekt.
3.
Du erklärst an Eides statt, dass du der*die Inhaber*in der Urheberrechte bist, gegen die ein mutmaßlicher Verstoß vorliegt, bzw. dass du durch den*die Rechteinhaber*in autorisiert bist.
Deine elektronische oder handschriftliche Unterschrift
* Beachte, dass wir deinen Namen, deine Kontaktinformationen und die Inhalte deiner Meldung regelmäßig an die Person weitergeben, die den von dir gemeldeten Inhalt gepostet hat. Falls du eine Meldung als autorisierte*r Vertreter*in einreichst, geben wir den Namen der Organisation bzw. des*der Klient*in weiter, der*die Inhaber*in der betreffenden Urheberrechte ist. Eventuell solltest du daher zu diesem Zweck eine berufliche oder geschäftliche E-Mail-Adresse angeben.
Facebook hat von mir wegen Urheberrechtsverletzung gemeldete Inhalte entfernt. Welche Informationen werden an die Person gesendet, die diese Inhalte gepostet hat?
Facebook hat von mir wegen Urheberrechtsverletzung gemeldete Inhalte entfernt. Welche Informationen werden an die Person gesendet, die diese Inhalte gepostet hat?
Wenn wir über unser Online-Formular eine Meldung von Urheberrechtsverletzungen erhalten und den gemeldeten Inhalt entfernen, stellen wir der Person, die den Content gepostet hat, normalerweise die folgenden Informationen zur Verfügung:
Meldungsnummer
Name des Rechteinhabers
Die von der beschwerdeführenden Partei angegebene E-Mail-Adresse
Einzelheiten der Meldung
Anleitung, wie man Widerspruch einlegen kann
Die Person, deren Inhalte entfernt wurden, kontaktiert dich möglicherweise über die von dir angegebenen Kontaktinformationen. Daher wäre es sinnvoll, eine gültige allgemeine geschäftliche oder berufliche E-Mail-Adresse anzugeben.
In seltenen Fällen (wenn wir beispielsweise per Fax, in Briefform oder per E-Mail kontaktiert werden), können wir nur die Meldungsnummer und eine Beschreibung des entfernten Inhalts zur Verfügung stellen. Wir können zusätzliche Informationen auf Nachfrage der Person, die den Content gepostet hat, bereitstellen.
Was geschieht, wenn ich Meta eine Urheberrechtsverletzung melde?
Was geschieht, wenn ich Meta eine Urheberrechtsverletzung melde?
Wenn du eine Urheberrechtsverletzung
über unser Formular oder per E-Mail meldest, erhältst du automatisch eine Nachricht mit Informationen zu deiner Meldung, einschließlich der eindeutigen Meldungsnummer. Du solltest diese Nummer für den Fall aufbewahren, dass du uns in Bezug auf deine Meldung noch einmal kontaktieren musst.
Wir antworten manchmal auf deine Meldung und bitten dich um weitere Informationen. Wenn dich unser Team kontaktiert, solltest du direkt auf die entsprechende Nachricht antworten. Deine Antwort wird an unser Team weitergeleitet, damit es deine Meldung weiter bearbeiten kann.
Hinweis: Wir informieren die Person, die den Inhalt ursprünglich gepostet hat, regelmäßig über die folgenden Details deiner Meldung:
Meldungsnummer
Name des*der Rechteinhaber*in
Die von der beschwerdeführenden Partei angegebene E-Mail-Adresse
Einzelheiten der Meldung
Anleitung, wie man Widerspruch einlegen kann
Die Person, deren Inhalte entfernt wurden, kontaktiert dich möglicherweise über die von dir angegebenen Kontaktinformationen. Daher wäre es sinnvoll, bei deiner Meldung eine gültige allgemeine geschäftliche oder berufliche E-Mail-Adresse anzugeben.
Wie melde ich eine Werbeanzeige auf Facebook, die geistige Eigentumsrechte verletzt?
Wie melde ich eine Werbeanzeige auf Facebook, die geistige Eigentumsrechte verletzt?
Wenn dir eine eingetragene Handelsmarke gehört, kannst du möglicherweise das Tool „Brand Rights Protection“ verwenden. Mit diesem Tool kannst du Markenrechts- bzw. Urheberrechtsverletzungen ermitteln und gefälschte Produkte in den Meta-Technologien (z. B. auf Facebook und Instagram) identifizieren. Hier findest du weitere Informationen zum Tool Brand Rights Protection
, einschließlich einer Anleitung für einen Nutzungsantrag.
Falls du keinen Zugriff auf das „Brand Rights Protection“-Tool hast, jedoch feststellst, dass Inhalte auf Facebook gegen deine geistigen Eigentumsrechte verstoßen, kannst du uns diese Inhalte über folgende Formulare melden:
Verletzung des Rechts auf Urheberschaft
Markenrechtsverletzung
Fälschungen
Wenn du den Business Manager verwendest, kannst du Urheberrechtsverletzungen
darüber melden. Wenn nicht, kannst du dafür das Intellectual Property Reporting Center
verwenden.
Die gemeldeten Inhalte werden dann von unserem IP Operations-Team überprüft. Wenn du eine Meldung sendest, sollte diese einen direkten Link zur Werbeanzeige beinhalten. Wenn du keinen direkten Link zur Werbeanzeige hast, kannst du deiner Meldung auch einen Screenshot anhängen.
Eine Werbeanzeige auf Facebook melden
1.
Klicke neben der Werbeanzeige, die du melden möchtest, auf
.
2.
Klicke auf Werbeanzeige melden
und folge dann den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Wie melde ich die App eines Drittanbieters auf Facebook, die meiner Meinung nach meine geistigen Eigentumsrechte verletzt?
Wie melde ich die App eines Drittanbieters auf Facebook, die meiner Meinung nach meine geistigen Eigentumsrechte verletzt?
Einige Apps auf Facebook werden durch Entwickler von Drittanbietern erstellt und betrieben. Meta kann die Inhalte, die diese Apps zur Verfügung stellen, nicht kontrollieren.
Wenn du der Meinung bist, dass ein App-Entwickler Facebooks Nutzungsbedingungen
nicht einhält, empfehlen wir dir, den Entwickler direkt zu kontaktieren und auf deine Bedenken hinzuweisen.
Eine bereits an Facebook eingereichte Meldung zu einer Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum zurückziehen
Eine bereits an Facebook eingereichte Meldung zu einer Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum zurückziehen
Wenn du eine Verletzung geistigen Eigentums gemeldet hast und anschließend zu einer Einigung mit der Person gekommen bist, die den Content gepostet hat, oder wenn du die Meldung irrtümlich eingereicht hast, kannst du deine Meldung zurückziehen.
Das machst du am besten, indem du das Widerruf-Formular ausfüllst, das du nach dem Einreichen deiner Meldung per E-Mail erhalten hast. Alternativ kannst du dieses Formular
einsenden.
Sobald wir den Widerruf deiner Meldung erhalten haben, stellen wir die Inhalte wieder her, falls diese schon entfernt wurden. Anschließend senden wir dir eine Bestätigung per E-Mail. Unter bestimmten Umständen können wir die Inhalte nicht wiederherstellen, z. B. wegen technischer Einschränkungen oder wenn die Inhalte aus anderen Gründen entfernt wurden, die nicht auf die Meldung einer Verletzung geistigen Eigentums zurückzuführen sind.
Der Rights Manager und andere Tools zum Schutze der geistigen Eigentumsrechte
Mit welchen Facebook-Tools kann ich das geistige Eigentum bei meinen Videos schützen?
Mit welchen Facebook-Tools kann ich das geistige Eigentum bei meinen Videos schützen?
Unsere Maßnahmen zum Schutz deines geistigen Eigentums umfassen Online-Meldeformulare und Richtlinien für wiederholte Urheberrechtsverletzungen. Darüber hinaus verwenden wir Systeme zur Kennzeichnung von auf Facebook geposteten Inhalten, die möglicherweise urheberrechtlich geschützte Inhalte einer anderen Person enthalten.
Der Rights Manager (Facebooks Technologie zum Verwalten deiner Rechte) ermöglicht Urhebern das Hochladen und Verwalten einer Referenzsammlung mit den Videoinhalten (auch Livestream-Videos), die sie im Auge behalten und schützen möchten. Mithilfe des Rights Managers kannst du bei einem Video, das mit deinem Content übereinstimmt, einige Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel:
Blockieren:
Ein blockiertes Video kann nur von der Person angesehen werden, die es gepostet hat. Wird ein blockiertes Video auf einer Seite gepostet, kann es nur von den Administratoren der Seite angesehen werden. Du hast die Möglichkeit, ein Video entweder weltweit oder nur in bestimmten Ländern zu blockieren, in denen du die Rechte besitzt. Mehr dazu: Blockieren im Rights Manager
Werbeeinnahmen beanspruchen
: Bei einem Video mit Werbepausen hast die Möglichkeit Geld von den Einnahmen zu beanspruchen. Dein Anspruch besteht entweder für alle Aufrufe eines Videos oder nur für Aufrufe in bestimmten Ländern, in denen du die Rechte besitzt.
Attribution anwenden
: Möglicherweise kannst du ein Banner unterhalb eines Videos einfügen, um es mit deinem Content zu verknüpfen. Du hast die Möglichkeit, das Banner weltweit oder nur in bestimmten Ländern einzusetzen, in denen du die Rechte besitzt.
Bericht
: Mithilfe des Rights Managers kannst du eine Meldung zum Urheberrecht an Facebook senden. Daraufhin wird das gemeldete Video möglicherweise entfernt.
Weitere Informationen zum Rights Manager findest du unter https://rightsmanager.fb.com
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Welche Tools stellt Facebook zur Verfügung, um mich bei der Durchsetzung meiner geistigen Eigentumsrechte in Werbeanzeigen und Verkaufsbeiträgen zu unterstützen?
Welche Tools stellt Facebook zur Verfügung, um mich bei der Durchsetzung meiner geistigen Eigentumsrechte in Werbeanzeigen und Verkaufsbeiträgen zu unterstützen?
Wenn du eine Verletzung deiner geistigen Eigentumsrechte im Facebook Marketplace, in Verkaufsbeiträgen in Facebook-Gruppen oder in einer Werbeanzeige auf Facebook siehst, kannst du sie uns immer melden
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Wenn du Inhaber einer eingetragenen Wortmarke bist, bist du möglicherweise außerdem zur Nutzung unseres Commerce & Ads IP Tools berechtigt, das dir eine Benutzeroberfläche bereitstellt, mit der du Folgendes tun kannst:
Text und Titel von Werbeanzeigen, Marketplace-Beiträgen und Verkaufsbeiträgen in Gruppen durchsuchen.
Ergebnisse überprüfen und Inhalte ermitteln, die nach deiner Meinung deine geistigen Eigentumsrechte verletzen, und
diese Inhalte direkt bei Facebook melden.
Mit dem Commerce & Ads IP Tool ist auch das Sortieren und Filtern der Suchergebnisse möglich, um so diejenigen Inhalte gezielt zu ermitteln, die du überprüfen möchtest, und sie dann einzeln oder gesammelt aus Fälschungs-, Marken- oder urheberrechtlichen Gründen zu melden. Um einen Antrag für das Commerce & Ads IP Tool zu stellen, fülle bitte diesen Antrag
aus.